Unterhaltszahlungen und Unterhaltsangelegenheiten
Sie haben eine unterhaltsbeziehende Person im Verdacht, in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben oder einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen?
Wenn es Ihnen gelingt, diesen Sachverhalt nachzuweisen, kann ein Anspruch auf Unterhalt und Unterhaltszahlungen verwirkt werden. Dafür ist es Voraussetzung, dass gerichtsverwertbare Beweise herangetragen werden. Wir gehen in Ihrem Auftrag gerne dem Verdacht nach und dokumentieren alle gewonnenen Erkenntnisse, welche wir Ihnen zur weiteren Bearbeitung aushändigen.